Aktuelle Betreuung NRW:
- Alle Eltern haben ein Recht auf Betreuung.
- Um Eltern vorübergehend zu entlasten, hat der Bund beschlossen zusätzliche Kinderkrankentage zu gewähren (weitere Details unten).
- Kinder mit Symptomen (Schnupfen, Husten, Fieber, Magen-Darm-Beschwerden...) NICHT in die Betreuung bringen.
- Eingewöhnungen dürfen nach wie vor stattfinden. Den Erwachsenen wird empfohlen, nach Möglichkeit, 1,5m Abstand zu halten und eine Mund-, Nasenbedeckung zu tragen.
- Die selbstständigen Tagespflegepersonen haben Hausrecht und können selbst Regeln für den Schutz der eigenen Familie und den der anderen Tageskindern aufstellen. Zum Beispiel, dass Eltern die Kinder an der Haustür abgeben und die Räumlichkeiten derzeit nicht betreten.